3. 3.1. Gegen diesen ihr am 10. September 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 22. September 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Es sei das Urteil des Konkursgerichts am Bezirksgericht Zofingen vom 9. September 2025 und somit der Konkurs über die Schuldnerin und Beschwerdeführerin aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Der Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 26. September 2025 die aufschiebende Wirkung.