1. Mit Zahlungsbefehl vom 7. August 2025 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ betrieb der Kläger im Namen seiner Einzelunternehmung "C._____" den Beklagten für eine Forderung von Fr. 12'875.00 nebst 5 % Zins seit 15. November 2024 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. Als Forderungsgrund wurde angegeben: "D._____ Rechnungen Nr. bbb vom 10.12.2024 / ccc vom 10.12.2024 / ddd vom 29.11.2024 / eee vom 16.09.2024" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 18. August 2025 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.