3.3.2. 3.3.2.1. Zum Nachweis seiner Zahlungsfähigkeit hat der Beklagte mit der Beschwerde einen Auszug seines Bankkontos bei der UBS Switzerland AG eingereicht und ausgeführt, dass ihm das Regionale Betreibungsamt R._____ am 20. Januar 2025 Fr. 3'739.65 zurückerstattet habe, da keine Schuld mehr bestehe. Es seien lediglich noch zwei Verlustscheine offen, welche keine laufenden Zahlungsverpflichtungen nach sich zögen, sowie eine Konkursandrohung, die mittlerweile verfallen sei.