Die Konkurseröffnung erfolgte am 21. Januar 2025 um 08:00 Uhr. Der Beklagte wurde (unbestrittenermassen) ordnungsgemäss zur Konkursverhandlung vorgeladen (vorinstanzliche Akten [VA] act. 7 ff.) und darüber informiert, dass der Konkurs sofort eröffnet wird, wenn er bis zur Verhandlung nicht durch Urkunden beweist, dass entweder die Schuld getilgt oder gestundet oder das Konkursbegehren zurückgezogen wurde (VA act. 7). Der Beklagte reicht mit Beschwerde ein Dokument der PostFinance AG ein, welchem sich per 21. Januar 2025 zugunsten des Regionalen Betreibungsamts R._____ eine Gutschrift von Fr. 1'102.05 mit der Mitteilung "Betreibung Nr. xxx" entnehmen lässt.