39 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Die Anmeldung einer Löschung eines Einzelunternehmens hätte zudem nicht durch das Konkursgericht, sondern durch den (einzelzeichnungsberechtigten) Inhaber zu erfolgen (Art. 17 Abs. 1 lit. a HRegV). Beschwerdeantrag 2 ist somit abzuweisen, soweit darauf eintreten ist. -5-