2. Der Beklagte verlangt die gerichtliche Feststellung, dass das Einzelunternehmen "C._____" seit Januar 2020 nicht mehr bestehe, und zudem die Löschung des Handelsregistereintrags. Auf diesen Antrag ist nicht einzutreten, da der Eintrag im Handelsregister nicht Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war. Soweit der Beklagte damit bestreiten will, der Konkursbetreibung zu unterliegen, gilt Folgendes: