2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle S._____, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch den leitenden Konkursbeamten. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Die Klägerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt Zofingen für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.