1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten (Inhaber des im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragenen Einzelunternehmens "C._____", Q._____) mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts R._____ vom 25. März 2024 für eine Forderung von Fr. 454.90 nebst Zins zu 5 % seit 23. März 2024, Inkassogebühren von Fr. 95.00, Mahnspesen von Fr. 50.00 sowie (aufgelaufenen) Zins bis am 22. März 2024 von Fr. 25.15. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 9. April 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.