2.7. Gegen diesen ihm am 12. September 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 15. September 2025 beim Bezirksgericht Baden Beschwerde, welches diese zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Aargau weiterleitete. Der Beklagte beantragte "nochmals eine Überprüfung der bisherigen und der Unterlagen anbei und die Forderung der A._____ zurückzuweisen". 2.8. Mit Beschwerdeantwort vom 15. Oktober 2025 beantragte die Klägerin sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 2.9. Am 24. Oktober 2025 reichte der Beklagte eine weitere Eingabe ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: