Ihr Bankguthaben übersteigt die aus dem Betreibungsregister hervorgehenden Schulden um ein Vielfaches. Die Beklagte reichte jedoch keine aktuelle Jahresrechnung, keine unterzeichnete Bilanz, keine Zwischenbilanz, keinen Status und keine Steuererklärungen bzw. -einschätzungen ein. Sodann fehlt eine unterzeichnete Kreditorenliste. Somit sind ihre Ausgaben bzw. die noch nicht betriebenen Schulden im Dunkeln geblieben. Die Beklagte behauptet zwar eine gute Geschäftslage, angesichts der fehlenden Unterlagen ist es ihr jedoch nicht gelungen, ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen.