2.3.2. Hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit legte die Beklagte dar, sie sei eine zahlungsfähige Aktiengesellschaft, welche derzeit über liquide Mittel von über Fr. 217'777.75 verfüge. Dem Auszug aus ihrem Betreibungsregister liessen sich – mit einer Ausnahme, bei welcher die Eintragung der Zahlung noch nicht erfolgt sei – keine unbezahlten Betreibungen mehr entnehmen.