2. 2.1. Der Kläger stellte am 5. Juni 2025 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 1. September 2025 wie folgt: " 1. Über A._____ SA, […], wird mit Wirkung ab 01.09.2025, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Der Gesuchsteller haftet als Gläubiger gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.