1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 26. August 2024 für eine Forderung von Fr. 2'876.15 nebst 4.75 % Zins seit 23. August 2024 (Forderungsgrund: "Steuerausstand, periodische Steuern gemäss Rechnung und Veranlagung Nr. bbb vom 12.04.2024, Direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2022") sowie Fr. 31.10 Verzugszins bis 22. August 2024. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 2. September 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 11. Februar 2025 wurde der Beklagten am 17. Februar 2025 zugestellt.