" 1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird dem Gesuchsteller [=Kläger] in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 19. August 2024) für den Betrag von CHF 8'799.60 nebst Zins zu 4.75 % seit dem 16. August 2024 sowie Verzugszins von CHF 553.30 bis zum 15. August 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird auf das Rechtsöffnungsbegehren nicht eingetreten.