" 1. Das Verfahren wird zufolge Klagerückzug als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. -3- 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."