2. 2.1. Am 18. Juli 2025 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Q._____ insbesondere: " 1. Es sei der Gesuchstellerin das Getrenntleben zu bewilligen sowie festzustellen, dass die Ehegatten seit dem 16. Juni 2025 getrennt leben und mithin den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben. 2. […] 3. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, einen angemessenen Prozesskostenvorschuss von mindestens CHF 3'500.00 an die Unterzeichnende zu zahlen. Eventualiter sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und die Unterzeichnende als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen.