BB 31), führt denn auch nicht zu einer finanziellen Entlastung der Beklagten. Einerseits dürften sich die Personalkosten - 11 - zwar stark reduzieren. Andererseits verzeichnet die Beklagte in dieser Zeitperiode jedoch keine Einnahmen, während andere Fixkosten (wie bspw. Raumaufwand, Fahrzeugaufwand) weiterhin anfallen.