__ GmbH), welchen ebenfalls höhere Kredite gewährt wurden, der Gesellschafter der Beklagten, J._____, als einzelzeichnungsberechtigter (oder gar einziger) Gesellschafter fungiert, was (mangels entsprechender Ausführungen in der Beschwerde) ebenfalls Fragen aufwirft. Hinsichtlich dieser Kredite fällt weiter auf, dass sie im Vergleich zum letzten Jahr (2024) gestiegen sind. Folglich wurden nicht etwa Rückzahlungen der Kredite veranlasst oder diese wurden gekündigt, wie es im Hinblick auf die Liquiditätsprobleme der Beklagten zu erwarten gewesen wäre, sondern vielmehr wurden weitere Darlehen gewährt, was in keiner Weise nachvollziehbar ist.