Weiter weist die Bilanz per 28. August 2025 Debitoren in der Höhe von Fr. 310'254.60 aus. Die Beklagte hat es vorliegend unterlassen, eine unterzeichnete Debitorenliste einzureichen und die Debitoren mit Rechnungen entsprechend zu dokumentieren. Das Debitorenjournal (BB 38 [letzte Seite]; BB 39) ist diesbezüglich nicht aussagekräftig, zumal es sich ohnehin um bereits bezahlte Leistungen und keine Debitoren zu handeln scheint ("Detaillierte Aufstellung der Einnahmen […]") und die dort vermerkten Beträge nicht mit dem in der Bilanz per 28. August 2025 ausgewiesenen Betrag von Fr. 310'254.60 übereinstimmen. Damit ist nichts Konkretes über die Debitoren bekannt.