Hinsichtlich der Betreibung Nr. eee hat die Beklagte eine Vereinbarung vom 13. Februar 2025 eingereicht, wonach sie der Gläubigerin G._____ per Saldo aller Ansprüche Fr. 5'000.00 zu bezahlen hat (Beschwerde, N 38; BB 16). Die Beklagte hat die Bezahlung von Fr. 5'000.00 mit Valuta 4. März 2025 nachgewiesen (BB 17), womit die Betreibung Nr. eee in der Gesamthöhe von Fr. 12'210.05 nicht mehr zu berücksichtigen ist.