2.3.2.1.2. Gegen die Zahlungsfähigkeit der Beklagten spricht zunächst, dass sie Konkursandrohungen anhäufen lässt (insgesamt 18), selbst kleinere Beträge wie z.B. die Betreibung Nr. bbb der D._____ GmbH über Fr. 194.00 oder die Betreibung Nr. ccc der E._____ AG über Fr. 468.55 nicht bezahlt und ihre Schulden regelmässig durch Zahlung ans Betreibungsamt begleicht (25 Betreibungen).