1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 10. April 2024 für eine Forderung von insgesamt Fr. 42'723.30. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 1. Mai 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 8. Mai 2025 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Q._____ vom 1. April 2025 der Beklagten gleichentags zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 25. August 2025: