entrichtet (IBAN bbb), und zwar mit der Absicht, die Konkursforderung zu tilgen, wurde doch die Betreibung Nr. aaa sowie die Anschluss-Nr. eee erwähnt (VA, act. 4) und von einem BWG Rest gesprochen, wobei es sich wohl um den Rest der BVG-Forderung handeln soll (VA, act. 4; BB 5 und 9). Da die Tilgung der Konkursforderung ausser durch Bezahlung an die Gläubigerin auch durch Zahlung an das Betreibungsamt erfolgen kann (Art. 12 -5-