Irgendwelche Hinweise, welche gegen eine kumulative Zahlungsverpflichtung sprechen würden oder diesbezüglich schon nur eine Unsicherheit hervorrufen könnten, sind auch der Begründung des Obergerichtsurteils nicht zu entnehmen. Vielmehr ergibt sich die kumulative Verpflichtung des Beklagten zur Bezahlung einer Ersatzforderung an den Kläger und zur Bezahlung von Schadenersatz an die Privatklägerin ohne Weiteres auch aus der Begründung des vor dem Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts ergangenen (ersten) Urteils des Obergerichts Q._____ vom 12. Juli 2018 (Beilage 7 zur Eingabe des Klägers vom 15. Mai 2025).