c StGB im Gesamtbetrag von Fr. 750'000.00 der Privatklägerin zur teilweisen Deckung ihrer Schadenersatzforderung zugesprochen und davon Vormerk genommen, dass die Privatklägerin ihre Schadenersatzforderung in Höhe der erhältlich gemachten Ersatzforderungen an den Staat abgetreten hat. Weiter wurde im angefochtenen Entscheid korrekt festgehalten, dass der Beklagte und seine Ehefrau die im Obergerichtsurteil festgehaltenen Ersatzforderungen von total Fr. 750'000.00 dem Kläger in der Zwischenzeit effektiv bezahlt haben und der Kläger diesen Betrag an die Privatklägerin zur teilweisen Deckung ihrer Schadenersatzforderung weitgeleitet bzw.