Zahlungsverpflichtung aus der Rechtsnatur der Abtretung. Dadurch, dass der Schadenersatzanspruch der Privatklägerin im Umfang der erhältlich gemachten und der Privatklägerin ausbezahlten Ersatzforderungen in Höhe von insgesamt Fr. 750'000.00 an den Staat abgetreten worden sei, könne der Staat diese abgetretene Schadenersatzforderung gegenüber dem Beklagten auch einfordern.