" 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts S._____, Präsidium des Zivilgerichts, vom 21. August 2025 (SR.2025.65) sei vollumfänglich aufzuheben und das Gesuch des Beschwerdegegners vom 12. März 2025 um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes R._____ für den Betrag von CHF 733'690.52 sei abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich 8,1% MwSt.) zulasten des Beschwerdegegners und unter Neuverlegung der Prozesskosten betreffend das vorinstanzliche Verfahren."