1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 22. April 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes R._____ für eine Forderung von Fr. 733'690.52 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 203.80. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " Obergericht Q._____ / SB190546-O / 697810 / 16.06.20" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 27. Mai 2024 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.