6.5. Die Klägerin verlangt zusätzlich Zins von 10 % ab dem 28. Februar 2022 auf den Betrag von Fr. 60'806.90. Gemäss Ziffer 1.3 des privaten Darlehensvertrags vom Februar 2022 (Gesuchsbeilage 12) wird das Darlehen jährlich mit 10 % verzinst. Es besteht somit auch für den verlangten Zins von 10 % ein Rechtsöffnungstitel, nachdem das Darlehen unbestrittenermassen Ende Februar 2022 ausbezahlt wurde (vgl. E. 6.2).