O., N. 52 zu Art. 80 SchKG). - 12 - 6.3.3. Dem privaten Darlehensvertrag vom Februar 2022 ist keine Effektivklausel zu entnehmen. So ergibt sich aus diesem lediglich, dass es sich um ein Darlehen in der Höhe von EUR 65'000.00 handelt. Es wurde indessen nicht vereinbart, dass die Rückzahlung effektiv in Euro zu leisten ist, weshalb eine Betreibung in Schweizer Franken zulässig ist.