Darlehenssumme gemäss Ziffer 1.2 des Vertrages bis zum 30. März 2022 eine feste Laufzeit hat und somit zum Zeitpunkt der Betreibung am 1. November 2024 fällig war, stellt der private Darlehensvertrag vom Februar 2022 einen provisorischen Rechtsöffnungstitel für die von der Klägerin geltend gemachte Forderung von EUR 65'000.00 dar.