5.2. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 1. November 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ als Privatperson. Parteien des als "Geschäftlicher Darlehensvertrag" betitelten und von der Klägerin als Rechtsöffnungstitel eingereichten Vertrags vom Dezember 2021 (Gesuchsbeilage 4) waren die Klägerin als Darlehensgeberin sowie der Beklagte als Darlehensnehmer, wobei gemäss Rubrum dieses Vertrages der Beklagte "für sich und als Geschäftsführer der C.D._____ AG" handelte. Auf der letzten Seite des Vertrags wurde beim Unterschriftenfeld unter "Darlehensnehmer" die "C.D._____ AG [Zeilenumbruch] B._____" aufgeführt.