- zuzüglich 10% Zins auf CHF 93'549.00 seit dem 31.01.2022 - zuzüglich 10% Zins auf CHF 60'806.90 seit dem 28.02.2022 zu beseitigen und der Gesuchstellerin die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWST -" 2.2. Mit Eingabe vom 30. Januar 2025 reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei das Rechtsöffnungsgesuch vom 25. November 2024 abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, und es sei die Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa, Betreibungsamt Q._____, Zahlungsbefehl vom 1. November 2024, zu verweigern.