1. Mit Eingabe vom 30. Juli 2025 beim Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, verlangte der Kläger die provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf der Parzelle Nr. aaa, Gemeinde Q._____, […], […] Q._____. Als Eigentümerin (und damit beklagte Partei) bezeichnete er B._____. Des Weiteren stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. 2. Mit Entscheid vom 31. Juli 2025 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Baden die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und erkannte: " 1. Das Gesuch vom 30. Juli 2025 auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wird abgewiesen.