" 1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird den Gesuchstellern [=Klägern] in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 16. Juli 2024) für den Betrag von CHF 22'274.85 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. Juli 2024 sowie Verzugszins von CHF 2'043.20 bis zum 15. Juli 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen werden die Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen, sofern darauf eingetreten wird. -3-