1. Mit Zahlungsbefehl vom 16. Juli 2024 betrieben die Kläger den Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ für Forderungen von Fr. 22'274.85 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. Juli 2024 (1), Fr. 100.00 (2), Fr. 220.00 (3) und Fr. 2'043.20 (4). Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: " (1) Kantons-, Gemeindesteuern, rkt. Kirchensteuern, Ausstand 2022, Ordentliche Steuern (2) Gebühren neu (3) Gebühren bisher (4) Verzugszins bis 15.07.2024" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 12. August 2024 zugestellt. Dieser erhob gleichentags Rechtsvorschlag.