1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes C._____ für eine Forderung von Fr. 955.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Mai 2025. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 20. Mai 2025 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 5. Juni 2025 (Postaufgabe) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 955.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Mai 2025 sowie für die Kosten des Zahlungsbefehls in der Höhe von Fr. 54.00.