Es fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt. Somit kann nicht festgestellt werden, wie hoch allfällige noch nicht in Betreibung gesetzte Schulden sind. Selbiges gilt hinsichtlich der eingereichten Bilanz und Erfolgsrechnung des Jahres 2023.