(Urteil des Bundesgerichts 5A_446/2014 vom 27. Oktober 2014 E. 4.2). Wann und ob der Beklagte den Standort T._____ aufgibt, ist unklar, weshalb es sich hierbei somit um zukünftige oder mögliche Mittel handelt, die nicht bei den liquiden Mitteln zu berücksichtigen sind. Wie sich die Standortaufgabe auf den Gewinn des Beklagten auswirkt, bleibt ohnehin im Dunkeln. Selbiges gilt für allfällig weggefallene Lohnkosten.