1. September 2025 (BB 2). Dabei sind zehn Betreibungen durch Bezahlung an das Betreibungsamt erledigt. Es bestanden zwei Konkursandrohungen, wobei in der Betreibung Nr. bbb der C._____ AG, U._____, vom 5. Juni 2025 gemäss Schreiben der C._____ AG vom 29. August 2025 das Verfahren eingestellt wurde (BB 1, S. 14, BB 2). Unklar bleibt, ob diese Forderung bezahlt wurde oder nicht. Bei der weiteren Konkursandrohung handelte es sich um die hier streitgegenständliche Konkursforderung. Diese ist durch die hinterlegte Summe gedeckt, was im Übrigen auch für die Forderung der C._____ AG gelten würde, falls diese noch offen wäre. Somit bestehen keine Schulden aus Betreibungen mehr.