Die vorübergehenden Liquiditätsengpässe hätten aus dem Hirnschlag seiner Mutter im März 2024 resultiert, der es nicht mehr möglich gewesen sei, in einem der Shops in einem 70%-Pensum zu arbeiten. Seit März 2025 beziehe die Mutter des Beklagten eine Rente der Invalidenversicherung, was seine finanzielle Situation stabilisiert habe. Da inzwischen keine Lohnzahlungen mehr anfielen, könnten die frei gewordenen Mittel vollständig in den Betrieb des Shops investiert werden. Für den Standort T._____ liege ein konkretes Übernahmeinteresse am Mietvertrag vor. Die Aufgabe des Standorts sei zeitnah vorgesehen. Die Fixkosten würden dadurch um monatlich Fr. 1'247.00 reduziert.