2.3.2. Betreffend seine Zahlungsfähigkeit legte der Beklagte beschwerdeweise dar, er habe sämtliche offenen Forderungen beglichen. Er betreibe zwei CBD-Fachgeschäfte, welche regelmässig Einnahmen generierten und seine Zahlungsfähigkeit gewährleisteten. Die wirtschaftliche Stabilität seiner Geschäftstätigkeit sei durch die Bilanz des Jahres 2023 belegt. Auch im Jahr 2024 habe der Beklagte trotz der Notwendigkeit, beide Standorte persönlich zu führen, stabile Einnahmen erzielt. Die vorübergehenden Liquiditätsengpässe hätten aus dem Hirnschlag seiner Mutter im März 2024 resultiert, der es nicht mehr möglich gewesen sei, in einem der Shops in einem 70%-Pensum zu arbeiten.