3. 3.1. Gegen diesen ihm am 22. August 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 1. September 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Den Konkursentscheid des Bezirksgerichts Kulm vom 14. August 2025 (Geschäfts-Nr. SG.2025.111/jh) aufzuheben; 2. das Konkursverfahren einzustellen; 3. meiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren." 3.2. Der Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 9. September 2025 die aufschiebende Wirkung.