2. 2.1. Die Kläger stellten am 4. Juni 2025 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 14. August 2025 wie folgt: " 1. Über A._____, […] wird mit Wirkung ab 14. August 2025, 08:30 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Gegebenenfalls kann das summarische Verfahren zur Anwendung gebracht werden.