2.2. Die Beklagte hat mit der Beschwerde einen Beleg betreffend die von ihrem Konto bei der B._____ am 22. August 2025 an das Regionale Betreibungsamt D._____ erfolgte Bezahlung von Fr. 3'752.15 eingereicht, was dem in der Vorladung vom 21. Juli 2025 per 28. August 2025 errechneten Schuldbetrag (inkl. Zinsen und Kosten) entspricht. Ferner hat die Beklagte mit der Beschwerde eine E-Mail des Konkursamts eingereicht, in welcher der Beklagten mitgeteilt wird, dass das Betreibungsamt dahingehend informiert habe, dass die Zahlung am 26. August 2025 an die Klägerin weitergeleitet worden sei.