1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts D._____ vom 18. März 2025 für eine Forderung von Fr. 3'193.50 nebst Zins zu 5 % seit 12. März 2025 sowie für eine Forderung von Fr. 137.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 25. März 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 17. Juni 2025 (Postaufgabe am 18. Juni 2025) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 17. April 2025 der Beklagten am 29. April 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.