3.2.2. Die Konkursforderung belief sich, wie bereits ausgeführt, inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 2'969.35 (act. 4). Unter Berücksichtigung der am 12. August 2025 entrichteten Teilzahlung von Fr. 2'630.55 an das Betreibungsamt Region S._____ (Beschwerdebeilage 3) sowie der mit Valutadatum vom 27. August 2025 – und damit während der Beschwerdefrist – erfolgten Hinterlegung von Fr. 350.00 bei der Obergerichtskasse (Beschwerdebeilage 4) wurde die Konkursforderung der Klägerin samt Zinsen und Kosten gedeckt.