Dazu reicht sie eine Einzahlungs-Quittung vom 12. August 2025 ein, betreffend eine Zahlung in Höhe von Fr. 2'630.55 an das Betreibungsamt Region S._____ (Beschwerdebeilage 3). Dass sich diese Einzahlung auf die in Betreibung gesetzte Forderung der Klägerin bezogen hat, ergibt sich aus dem Buchungstext der Einzahlungs-Quittung ("Schuldnerzahlung A._____ GmbH, Betreibungs- Nr. aaa"). Seitens der Klägerin wird bestätigt, dass ihr eine Teilzahlung von Fr. 2'617.40 (nach Abzug der Inkassogebühr des Betreibungsamtes) mit Valuta vom 12. August 2025 überwiesen worden sei.