2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Entscheidgebühr der Vorinstanz auf Fr. 2'969.35 (act. 4). Die Konkurseröffnung erfolgte am 18. August 2025 um 09:30 Uhr (vorinstanzlicher Entscheid Dispositiv-Ziffer 1). Die Beklagte macht beschwerdeweise geltend, sie habe die in Betreibung gesetzte Forderung vor Konkurseröffnung vollständig beglichen. Dazu reicht sie eine Einzahlungs-Quittung vom 12. August 2025 ein, betreffend eine Zahlung in Höhe von Fr. 2'630.55 an das Betreibungsamt Region S._____ (Beschwerdebeilage 3).