2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte am 18. August 2025 wie folgt: " 1. Über A._____ GmbH, […] wird mit Wirkung ab 18. August 2025, 09:30 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Der Gläubiger haftet gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt Aargau für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.